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   BGH, 15.03.1960 - VIII ZR 37/59   

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BGH, 15.03.1960 - VIII ZR 37/59 (https://dejure.org/1960,5810)
BGH, Entscheidung vom 15.03.1960 - VIII ZR 37/59 (https://dejure.org/1960,5810)
BGH, Entscheidung vom 15. März 1960 - VIII ZR 37/59 (https://dejure.org/1960,5810)
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  • BGH, 19.03.1957 - VIII ZR 74/56

    Selbstbelieferungsklausel

    Auszug aus BGH, 15.03.1960 - VIII ZR 37/59
    Der erkennende Senat geht bei dieser Prüfung davon aus, daß der Stellung einer Vertragsklausel innerhalb von Lieferungsbedingungen besondere Bedeutung für die Auslegung und Tragweite der Klausel beigemessen werden kann (vgl. BGHZ 24, 39 [BGH 19.03.1957 - VIII ZR 74/56]).

    Auch schon die bloße Aufgliederung in bezifferte Absätze kann einer Begrenzung der Vertragsrechte unter Umständen eine beschränkte Wirkung geben (vgl. Hefermehl in MDR 1958, 918).

  • BGH, 03.06.1953 - II ZR 236/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.03.1960 - VIII ZR 37/59
    Sollte die Klägerin in dieser Einsicht einen rechtsirrtümlichen Standpunkt eingenommen haben, so könnte ein den Verzug ausschließender Umstand dann angenommen werden, wenn sie nach gehöriger Erkundigung der Auffassung sein durfte, sie würde sich (trotz Erteilung eines Warenbegleitscheines) eines Verstoßes gegen gesetzliche Bestimmungen oder verbindliche hoheitliche Anordnungen schuldig machen, wenn sie den Lieferstop nicht beachte (vgl. auch BGH Urt. v. 3. Juni 1953 - II ZR 236/52 - S. 11/12, NJW 1953, 1426).
  • RG, 08.04.1902 - II 23/02

    Vermögensverschlechterung des zur Gegenleistung Verpflichteten

    Auszug aus BGH, 15.03.1960 - VIII ZR 37/59
    Es bedarf zu seiner Ausübung nicht einer vorherigen Ankündigung (RGZ 51, 170, 171).
  • RG, 28.08.1936 - VII 56/36

    1. Zur Frage der Berechnung des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung beim

    Auszug aus BGH, 15.03.1960 - VIII ZR 37/59
    Das Berufungsgericht hat auf Grund der Lieferbedingungen der Klägerin, die in Abschnitt 11 Abs. 1 ein Verbot der Zurückhaltung der Zahlung des Kaufpreises und von Aufrechnungen, enthalten, die Zulässigkeit der von der Beklagten erklärten Aufrechnung verneint und ihre Einwendung gegen die Klageforderung auch unter dem rechtlichen Gesichtspunkt abgelehnt, daß es sich nicht um eine Aufrechnung, sondern darum handle, daß infolge der Vertragsverletzung der Klägerin im Sinne der Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. insbesondere RGZ 83, 281; 152, 111; RG HBR 1929 Nr. 1207) anstelle der ursprünglichen Vertragspflicht beider Teile ein Schadensersatzanspruch der Beklagten getreten sei, bei dem der Kaufpreisanspruch für die gelieferte Teilmenge nur einen Abrechnungsposten darstelle.
  • BGH, 09.05.1966 - VIII ZR 8/64

    Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGBs) in einen Vertrag - Anspruch

    Diese Frage ist vielmehr nur nach den gesamten Umständen des Einzelfalles zu beurteilen (vgl. BGH Urt. v. 15. März 1960 - VIII ZR 37/59 - und vom 13. Januar 1965 - VIII ZR 37/63 - S. 9).
  • BGH, 13.01.1965 - VIII ZR 37/63

    Zahlung eines Kaufpreises - Schadensersatzforderung wegen Nichterfüllung

    Diese Frage ist vielmehr nur nach den gesamten Umständen des Einzelfalles zu beurteilen (vgl. BGH Urt. v. 15. März 1960 - VIII ZR 37/59 -).
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